Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird/werden sowohl für unselbstständig Erwerbstätige als auch für selbstständig Erwerbstätige das Einkommen/die Einkünfte herangezogen.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden unabhängig vom zu versichernden Risiko (Alter, Gesundheitszustand, Anzahl der Mitversicherten ...) berechnet.
Die Beiträge zur Sozialversicherung errechnen sich aus der Beitragsgrundlage und dem
Beitragssatz.