Grundsätzliche Aufgaben des Dienstgebers sind
- die An- bzw. Abmeldungen von Versicherten
- die Erteilung von Auskünften und
- die Beitragspflicht
Nur im Bereich der Sondergesetze (BSVG, GSVG) trifft diese Verpflichtung den Versicherten selbst.
Die Zuständigkeit zur Durchführung der Meldungen ist in den einzelnen
Berufsgruppen unterschiedlich geregelt. Für nähere Informationen wählen
Sie die entsprechende Berufsgruppe aus.